In Österreich ist man in der Regel gesetzlich krankenversichert. In etwa 30 % der Österreicher haben zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Hier gibt es verschiedene Varianten, aus denen man wählen kann. Die am häufigsten gewählte Versicherung im Zuge der Krankenversicherung ist die sogenannte Sonderklasse-Versicherung. In Österreich gibt es derzeit nur einige wenige Anbieter von privaten Krankenzusatzversicherungen, die jedoch unzählig viele verschiedene Tarife anbieten.

Finde immer die besten Angebote mit deinem Versicherungsvergeich!

Was zeichnet eine solche Versicherung aus?

Über die Höhe der im Falle einer Versicherung fälligen Prämie kann nicht pauschal Auskunft gegeben werden, da diese nicht nur vom Leistungsumfang abhängig ist, sondern auch vom Eintrittsalter, zu dem man die Versicherung abschließt bzw. vom Gesundheitszustand der jeweiligen Person. Grundsätzlich gilt jedoch, dass je jünger und gesünder man beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist, desto billiger ist auch die Prämie. Darum sollte man so früh wie möglich eine solche Versicherung abschließen, da die Prämien „ein Leben lang“ billig bleiben – es gibt auch Anpassungen im Tarif, die jedoch bei Weitem nicht an das herankommen, was jemand im erhöhten Alter an Prämien aufzubringen hat.

Es gibt noch einige Faktoren, die im Zusammenhang mit einer Krankenzusatzversicherung stehen bzw. die man vorab beachten und vergleichen sollte. Diese werden nachfolgend angeführt und erklärt.

Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung muss man sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Diese muss man bei allen Versicherungsunternehmen über sich ergehen lassen. In erster Linie wird man als potentieller Versicherungsnehmer über Vorerkrankungen und über den Lebensstil befragt. Sollte man auf Idee kommen, bei dieser Prüfung nicht die Wahrheit bekannt zu geben, sollte man sich dies gleich vorab noch einmal überlegen. Findet die Versicherung nämlich nachträglich heraus, dass etwas verschwiegen bzw. nicht die Wahrheit berichtet wurde, so kann diese vom Vertrag vollständig zurücktreten und man bleibt auf seinen Kosten sitzen. Selbst wenn man Vorerkrankungen hat, sollte man sich vorab verschiedene Angebote einholen. Wo manche Versicherungsunternehmen ablehnen, bekommt man bei anderen wiederum noch ein relativ gutes Angebot.

Wartezeit

In der Regel wird die Krankenzusatzversicherung erst nach einer gewissen Zeit wirksam. Damit will das Versicherungsunternehmen vermeiden, dass man nur, damit man etwa als Sonderklasse behandelt wird, eine Versicherung vor einer bereits geplanten Operation oder dergleichen abschließt. Bei Einzelversicherungen beläuft sich diese Wartezeit durchschnittlich auf drei Monate. Man sollte sich auf alle Fälle vor Abschluss des Versicherungsvertrags über die Wartezeiten erkundigen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Diese bezieht sich auf das oben erwähnte. Man muss im Voraus über alle Vorerkrankungen Auskunft geben und die Fragen des Versicherungsmitarbeiters der Wahrheit entsprechend beantworten.

Stilllegung der Versicherung

Man sollte auch darauf achten, dass es laut Vertrag möglich ist, die Versicherung stillzulegen. Kann man einmal die Prämien über einen Zeitraum nicht begleichen, so hat man die Möglichkeit, den Vertrag zu pausieren. Ist man wieder in der Lage, die Prämien zu bezahlen, so kann man den Versicherungsvertrag zu denselben Konditionen wieder aufnehmen.

Kündigung

Grundsätzlich schließt man eine solche Versicherung auf Lebenszeit ab. Der Versicherungsnehmer kann diesen Vertrag nur durch seinen Tod oder Kündigung auflösen. Das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, einen Vertrag aufzulösen nur dann, wenn man als Versicherungsnehmer mit den Zahlungen der Prämie in einem starken Verzug ist oder man im Zuge der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht hat.

Selbstbehalt

Man kann in der Regel bei den Angeboten zwischen denen mit und denen ohne Selbstbehalt wählen. Gerade für jüngere Personen ist es oft sinnvoll, einen Vertrag mit Selbstbehalt (dieser beträgt durchschnittlich 800,00 bis 1.000,00 Euro) abzuschließen. Dadurch kann man oftmals 30 bis 50 Prozent an Versicherungsprämie einsparen, da diese Tarife meist viel günstiger sind.

Was deckt die Krankenzusatzversicherung?

Im Folgenden werden die verschiedenen Arten der Krankenzusatzversicherungen näher erläutert:

Sonderklasse ( Zusatzversicherung für Krankenhauskosten)

Diese Versicherung kommt für Krankenhausaufenthalte, die stationär sind, die aufgrund von Entbindungen, Krankheiten oder Unfällen hervorgerufen wurden, auf. Grundsätzlich sieht man einen Krankenhausaufenthalt als stationär an, wenn man länger als 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt. Welche Leistungen gedeckt sind, hängt vom jeweiligen Vertrag des Versicherungsgeber es ab. Leistungen, wie die freie Wahl des Arztes beziehungsweise des Spitals, Kosten für den Krankenhaustransport, aber auf die Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bettzimmer sind üblich.

Tagesgeldversicherung

Die im Zuge dieser Versicherungsvariante angebotenen, üblichen Versicherungen sind einerseits die Krankenhaustagesgeldversicherung und andererseits die Krankengeldversicherung. Diese werden näher betrachtet:

  • Krankenhaustagegeld: Dieses wird bei einem Spitalaufenthalt ab 24 Stunden wirksam. Ist dies der Fall, so wird das vorgesehene Krankhaustagegeld von der Versicherung an den Versicherungsnehmer gezahlt.
  • Krankengeld versicherung: Diese ist wirksam, wenn man auf Grund eines Unfalls oder aber auch einer Erkrankung nicht in der Lage sein, seine Arbeit über einen längeren Zeitraum auszuüben. Besonders relevant ist diese Versicherung vor allem für Selbstständige und Personen, die normalerweise sehr gut verdienen, da diese Versicherung die Differenz zwischen dem Betrag, den man im Zuge des gesetzlichen Krankentagegeld bekommt und dem Nettogewinn, den man sonst erzielen würde, ausgleicht.

Heilbehandlung ambulant

Privatkrankenversicherungen decken in der Regel auch die Kosten, die im Zuge einer ambulanten Heilbehandlung entstehen. Die Wahl des Arztes obliegt in dem Falle dem Versicherungsnehmer – dieser kann auch Privat- und/oder Fachärzte besuchen. Im Zuge dieser Versicherung sind etwa nicht nur schulmedizinische Behandlungen versichert, sondern auch besondere Heilbehandlungen. Zu diesen zählt man im Allgemeinen beispielsweise Psycho- und Physiotherapien, Akupunktur, aber auch Behandlungen aus dem Bereich der Homöopathie. Aber auch Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden und sogenannte Heilbehelfe, zu denen man Brillen und Kontaktlinsen unter anderem auch zählt, sind in der Regel versichert und die Kosten hierfür werden von der Versicherung gedeckt.

Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!

Darüber sollten Sie sich auch informieren:

Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 03.12.2020, 11:27 Uhr